3.1.6. Auf Rückfrage der Beschwerdegegnerin beurteilte Prof. Dr. med. G._____ in seinem Bericht vom 15.September 2021 die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in der angestammten Tätigkeit (Gastronomie) als zumindest teilreduziert. Die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit sei schwer zu beurteilen und sehr abhängig von der Tätigkeit (VB 134 S. 1). 3.1.7. Die RAD-Ärztin Dr. med. I._____, Praktische Ärztin, empfahl in ihrer Beurteilung vom 28. September 2021 einen langsamen Einstieg in die berufliche Eingliederung (VB 135).