3. 3.1. In medizinischer Hinsicht geht aus den Akten im Wesentlichen Folgendes hervor: 3.1.1. Der die Beschwerdeführerin behandelnde Arzt Dr. med. F._____, Facharzt für Neurologie, führte in seinem Bericht vom 29. Oktober 2020 aus, in der umfangreichen Labordiagnostik habe sich kein Hinweis auf die Ätiologie der Polyneuropathie finden lassen (VB 114 S. 23).