Aus dem Bericht der Verlaufskontrolle vom 16. November 2022 im Kantonsspital D._____ werde eine Verbesserung des Gesundheitszustandes – sowohl die psychiatrische Symptomatik wie auch die neuropathischen Beschwerden betreffend – entnommen. Die Beschwerdeführerin sei bereits in ihrer letzten Anstellung als Gastronomieangestellte im Kantonsspital D._____ ab dem 1. Oktober 2016 nur in einem 50%-Pensum tätig gewesen. Darauf sei bereits mit Verfügung vom 10. Februar 2017 eingegangen und ausgeführt worden, dass die Selbstlimitierung auf invaliditätsfremde Gründe zurückzuführen sei.