Die einzig im Bericht des Neurozentrums B._____ vom 23. August 2023 festgehaltene Arbeitsunfähigkeit von 100 % für 10 Tage wegen Hitze (nachdem sich die Beschwerdeführerin offenbar darüber beschwert hatte, dass sie bei der Eingliederung mit Behinderten arbeiten müsse und es so heiss sei), vermag ebenfalls keine gegenüber der SMAB- Beurteilung massgebliche Verschlechterung zu begründen.