leistungen seien weder im Rahmen einer Multiplen Sklerose noch einer psychiatrischen Erkrankung erklärbar und entsprächen teilweise einer Person mit einer fortgeschrittenen demenziellen Erkrankung (VB 228.7 S. 5 f.). Der Anteil der durch die stattgehabte Tumorbehandlung begründeten Fatiguesymptomatik werde aus onkologischer Sicht eher als gering eingeschätzt (VB 228.1 S. 7). Aufgrund der führenden psychiatrischen Einschränkung von 50 % durch Depression und Zwangsstörung sei die Fatigue durch die Multiple Sklerose und die onkologische Erkrankung in der Gesamtbeurteilung aufgrund der deutlich geringeren Einschränkung bereits eingeschlossen (VB 228.1 S. 8).