3.2. Die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit sowie jeder angepassten Tätigkeit betrage 50 %. Das Arbeitsplatzprofil schliesse schwere körperliche Tätigkeiten, Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen an Kon- zentrations- und Reaktionsvermögen sowie erhöhter Flexibilität aus. Weiter seien komplexe Tätigkeiten wie Überwachungs- und Steuerungsaktivitäten, ständige Bildschirmarbeit, Chauffeurberufe, Tätigkeiten an exponierten Stellen oder mit hohen Anforderungen an die Umstellungsfähigkeit, die Stresstoleranz, den Umgang bei sozialen Interaktionen sowie das selbständige Planen und Strukturieren ebenso wenig geeignet wie Arbeit unter Zeitdruck (VB 228.1 S. 9).