2.2. Mit Eingabe vom 27. September 2023 reichte die Beschwerdeführerin eine von der Beschwerdegegnerin am 14. September 2023 pendente lite erlassene Verfügung (Anpassung der Auszahlungsbeträge aufgrund Plafonierung) zu den Akten und erklärte diese als mitangefochten. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 19. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: