1.2. Mit Eingabe vom 24. Januar 2020 liess die Beschwerdeführerin um Erhöhung der Rente aufgrund eines verschlechterten psychischen Gesundheitszustandes ersuchen, wobei kurz darauf zusätzlich Brustkrebs bei der Beschwerdeführerin diagnostiziert wurde. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin in der Folge neuerlich polydisziplinär begutachten (SMAB Gutachten vom 11. Januar 2023) und sprach ihr nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 24. Juli 2023 eine vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 befristete ganze Rente zu. Seit dem 1. März 2021 besteht wieder ein Anspruch auf eine halbe Rente.