Bei der totalen Pankreatektomie handelt es sich gemäss gastroenterologischen Gutachten um einen Eingriff mit weitreichenden Folgen für den Beschwerdeführer (VB 105 S. 53). Der RAD äusserte sich zu diesem Umstand nicht. Inwiefern die Indikation für eine Pankreatektomie gegeben sein soll, ohne dass sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers verändert hat, ist ohne schlüssige Begründung aber nicht nachvollziehbar.