Nach den vorliegenden Unterlagen habe sich das Gewicht zwischen Januar 2019 und Juni 2022 von 75.7 kg auf 84 kg erhöht. Unter der Annahme das der Beschwerdeführer in den letzten zehn Monaten 10 kg abgenommen habe, bestehe bei einer Körpergrösse von 180 cm und einem Körpergewicht von 74 kg ein BMI 22.83 was einem normalen Körpergewicht entspräche. In Gesamtschau könne aufgrund der neu vorgelegten medizinischen Unterlagen keine erhebliche Veränderung nachvollzogen werden. Es werde empfohlen an der Beurteilung gemäss Gutachten vom 22. März 2022 festzuhalten (VB 140).