Auch die Feststellungen hinsichtlich chronischer epigastrischer Schmerzen sowie eines starken Erschöpfungszustandes, vermehrtes Leiden unter Nausea und Zunahme von gürtelförmigen Oberbauchschmerzen könne aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht nachvollzogen werden, weil es sich dabei um die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers handle. Objektive Befunde seien in diesem Zusammenhang nicht dokumentiert. Nach den vorliegenden Unterlagen habe sich das Gewicht zwischen Januar 2019 und Juni 2022 von 75.7 kg auf 84 kg erhöht.