_ vom 8. Mai 2023 Stellung und führte aus, die Feststellung, wonach sich die Gesamtsituation in den letzten Monaten verschlechtert habe, könne aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht nachvollzogen werden, weil unklar sei, welche konkreten Befunde sich in welchem Ausmass verschlechtert hätten. Auch die Feststellungen hinsichtlich chronischer epigastrischer Schmerzen sowie eines starken Erschöpfungszustandes, vermehrtes Leiden unter Nausea und Zunahme von gürtelförmigen Oberbauchschmerzen könne aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht nachvollzogen werden, weil es sich dabei um die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers handle.