4.2.2. RAD-Arzt Dr. med. G._____ nahm in seiner Aktennotiz vom 23. Mai 2023 zur Beurteilung von Prof. Dr. med. F._____ vom 8. Mai 2023 Stellung und führte aus, die Feststellung, wonach sich die Gesamtsituation in den letzten Monaten verschlechtert habe, könne aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht nachvollzogen werden, weil unklar sei, welche konkreten Befunde sich in welchem Ausmass verschlechtert hätten.