2. 2.1. In der angefochtenen Verfügung vom 20. Juli 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 144) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ZMB-Gutachten der Dres. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, D._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie, und E._____, Facharzt für Neurologie, vom 22. März 2022. Darin wurden die nachfolgenden Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 105 S. 9):