" Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers zu bestellen." -3- 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 16. Oktober 2023 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 20. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.