Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin den ZMB-Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Stellungnahme vom 6. Februar 2023 beantworteten. Nach dem Eingang weiterer medizinischer Unterlagen, hielt die Beschwerdegegnerin mehrfach Rücksprache mit dem RAD und sprach dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 20. Juli 2023 ab dem 1. Januar 2020 eine halbe IV-Rente zu. 2. 2.1. Am 12. September 2023 (Poststempel) erhob der Beschwerdeführer gegen die Verfügung vom 20. Juli 2023 fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und beantragte Folgendes: