Anschliessend liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer auf Empfehlung des RAD durch das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB) polydisziplinär begutachten (ZMB-Gutachten vom 22. März 2022). Mit Vorbescheid vom 24. März 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Zusprache einer halben IV- Rente in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin den ZMB-Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Stellungnahme vom 6. Februar 2023 beantworteten.