eignis untergeordneter oder harmloser Art dar (vgl. SVR 2022 UV Nr. 37 S. 146, 8C_593/2021 E. 5.2.3). Damit besteht das vorliegende Ursachenspektrum für die Sehnenruptur nicht einzig aus Elementen, die für Abnützung oder Erkrankung sprechen (BGE 146 V 51 E. 8.6 S. 70), zumal eine solche Verletzung gemäss der beratenden Ärztin mit Hinweis auf entsprechende Literatur gerade bei solchen Bewegungen und Menschen im mittleren Alter und damit jüngeren Personen als dem Beschwerdeführer typisch sind (VB 52/2).