6. 6.1. Der Beschwerdeführer bringt zusammengefasst sinngemäss vor, gemäss der Stellungnahme seines Behandlers sei davon auszugehen, dass die Achillessehnenruptur nicht überwiegend auf Abnutzung oder Erkrankung, sondern auf das Ereignis vom 18. Mai 2022 zurückzuführen sei (Beschwerde Rz. 17 f.). 6.2. Rechtsprechungsgemäss wird zwar davon ausgegangen, dass Achillessehnenrupturen im Allgemeinen häufig bei aufgrund degenerativer -6-