4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrem Einspracheentscheid vom 18. August 2023 im Wesentlichen auf die Beurteilung der beratenden Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 7. März 2023. Darin führte diese aus, die Sehnenläsion der Achillessehne sei vorwiegend auf den degenerativen Vorzustand zurückzuführen, da der Beschwerdeführer auf der rechten Seite bereits früher eine Achillessehnenruptur erlitten habe, es "bei wenig Energie" zur Ruptur gekommen sei, das MRI im Verlauf einen degenerativ veränderten Sehnenstumpf gezeigt habe und bei einer 65 jährigen Person Sehnen degenerativ verändert seien (VB 25/2).