1. Der 1958 geborene Beschwerdeführer war als Materialwart für die Gemeinde B._____ tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin unfallversichert. Am 10. Juni 2022 meldete er der Beschwerdegegnerin ein Ereignis vom 18. Mai 2022, bei welchem er in den Ferien am Strand einen "Sprint" gemacht habe und sich dabei eine partielle Achillessehnenruptur zuzog. Am 21. Juli 2022 erlitt er nach einem Ausrutscher in der Dusche eine erneute Partialruptur der Achillessehne. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen und hielt Rücksprache mit ihrer beratenden Ärztin. Mit Verfügung vom 6. April 2023 verneinte sie eine Leistungspflicht ihrerseits.