4.2. Die Neuropsychologin D._____ hatte in ihrem Bericht vom 16. März 2023 ausgeführt, die Befunde der neuropsychologischen Abklärung, inkl. klinischem Eindruck (kognitiv und emotional), würden gesamthaft für das Vorliegen einer mittelschweren neuropsychologischen Störung sprechen, mit dem Fokus auf der Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit bzw. den Aufmerksamkeitsfunktionen und Exekutivfunktionen. Ätiologisch seien die Befunde am ehesten den psychiatrischen Diagnosen der chronischen depressiven Störung und der Posttraumatischen Belastungsstörung zuzuordnen (VB 150 S. 1 f.).