4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt mit Verweis auf den Bericht der Neuropsychologin D._____ im Wesentlichen vor, es sei von einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes auszugehen, weshalb die Beschwerdegegnerin fälschlicherweise nicht auf die Neuanmeldung eingetreten sei (vgl. Beschwerde S. 6 ff., 10 f., 13; Eingabe vom 31. Oktober 2023 S. 5 f.). Die Berichte des RAD seien zudem mindestens mit geringen Zweifeln behaftet, da dieser fälschlicherweise davon ausgehe, dass die -7-