3. 3.1. Den vorliegend massgeblichen retrospektiven Vergleichszeitpunkt (vgl. E. 2.4. hiervor) bildet die mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2022.310 vom 30. Dezember 2022 (VB 146) bestätigte Verfügung vom 27. Juni 2022 (VB 139), mit welcher das Rentenbegehren des Beschwerdeführers abgewiesen worden war. Medizinische Grundlage dieser Verfügung bildete insbesondere das internistisch-psychiatrisch-rheumato- logische C.______AG-Gutachten vom 23. Januar 2022. Darin wurden nachfolgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 130.1 S. 7):