2.5. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2023 stellte der Beschwerdeführer folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 14. August 2023 der Beschwerdegegnerin sei aufzuheben. Es sei auf das Leistungsgesuch vom 12. April 2023 des Beschwerdeführers einzutreten und diesem die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit dem unterzeichnenden Advokaten als Rechtsvertreter zu bewilligen. 3. Unter o/e-Kostenfolge." Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: