4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 bat der unterdessen anwaltlich vertretene Beschwerdeführer um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und Verbeiständung mit dem unterzeichnenden Advokaten als Rechtsvertreter. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. Oktober 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter Gaël Jenoure, Advokat, Aarau, ernannt.