1.2. Am 22. August 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (Rente) an. Nach Aktualisierung der medizinischen Akten und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer wiederum begutachten (polydisziplinäres Gutachten der C._____ AG, vom 23. Januar 2022). Mit Verfügung vom 27. Juni 2022 wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers ab, was das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2022.310 vom 30. Dezember 2022 bestätigte.