VB 192 S. 18 ff.). Es sei davon auszugehen, dass sich darunter die Vorfussbeschwerden verbessern würden. Insgesamt würden anamnestisch, klinisch, bildgebend und autoimmunserologisch weiterhin keine wegweisenden Befunde für eine entzünd- lich-rheumatische Erkrankung bestehen (VB 192 S. 25 f.). Weitere Berichte, welche sich zu allfälligen funktionellen Einschränkungen im Bewegungsapparat äussern, liegen nicht vor. RAD-Ärztin Dr. med.