Was die "Schmerzen im Bewegungsapparat" anbelangt, geht aus dem Bericht des Kantonsspitals E._____ vom 23. November 2020 (VB 192 S. 24 ff.) hervor, dass in den aktuellen "Rx-Bilder" beider Hände sich im nun 4- jährigen Verlauf keine Progredienz der degenerativen Veränderungen zeige. Sonographisch fänden sich bis auf eine grenzwertige Synovitis im PIP III rechts keine Hinweise für eine Synovitis und die Rheumaserologien seien bereits bei der Abklärung im Jahr 2016 negativ gewesen. Betreffend die belastungsabhängigen Vorfussbeschwerden seien dem Beschwerdeführer orthopädische Schuhe verordnet worden (vgl. auch Bericht des Kantonsspitals E._____ vom 18. Juni 2020; VB 192 S. 18 ff.).