Dies geht im Übrigen auch aus dem Bericht der Psychiatrische Dienste D._____ AG vom 26. Februar 2020 hervor, worin festgehalten wurde, dass sich in der Untersuchung von März 2019 im Vergleich zur Untersuchung von April 2017 leichte Verbesserungen gezeigt hätten (vgl. VB 192 S. 8). Die Beurteilung von RAD-Ärztin Dr. med. B._____, wonach anhand der neuropsychologischen Berichte keine wesentlichen Verschlechterungen der kognitiven Fähigkeiten seit 2018 erkennbar seien (VB 201 S. 3), findet somit eine Stütze in den vorliegenden Berichten.