Zudem ging Dr. med. C._____ am 9. November 2021 gestützt auf die Ergebnisse der neuropsychologischen Untersuchungen davon aus, dass die mittelgradige neuropsychologische Funktionsstörung einer leichten kognitiven Störung zuzuordnen sei (vgl. VB 192 S. 49), was gar auf eine Verbesserung schliessen lassen würde, denn von den ABI-Gutachtern war eine mittelschwere kognitive Störung festgestellt worden (vgl. VB 121.1 S. 7 f., S. 37). Dies geht im Übrigen auch aus dem Bericht der Psychiatrische Dienste D.__