Zur Schwindelsymptomatik hielt RAD-Ärztin Dr. med. B._____ fest, dass es sich beim festgestellten Schwankschwindel um ein häufig vorübergehendes Phänomen handle. Da beim Beschwerdeführer keine erneute neurologische Vorstellung notwendig geworden sei und der Schwindel nach dem Erstauftreten im Februar 2021 in allen weiteren somatischen Konsultationen keine Erwähnung mehr gefunden habe, könne berechtigterweise davon ausgegangen werden, dass die Schwindelsymptomatik nicht im Vordergrund gestanden habe. Zur Schmerz-Symptomatik sei festzuhalten, dass in den somatischen Berichten keine im Vordergrund stehenden Schmerzen beschrieben würden.