Die Arbeits- und Leistungsfähigkeit betrage 80 %. Eine höhergradige Arbeitsunfähigkeit für eine -5- solche Tätigkeit habe ab August 2016 höchstens für 6 Monate bestanden. Ab März 2017 sei von der aktuellen Arbeitsfähigkeit auszugehen (VB 121.1 S. 9). 3.2. Zu den im Rahmen des Neuanmeldungsverfahrens eingereichten Berichten nahm RAD-Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, am 29. Juni 2022 und am 11. Juli 2023 Stellung (VB 194; 201).