3. 3.1. Referenzzeitpunkt in retrospektiver Hinsicht bildet vorliegend die Verfügung vom 31. Oktober 2018 (VB 150), welche sich in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre (allgemeininternistisch, neurologisch, rheumatologisch, psychiatrisch, neuropsychologisch, ophthalmologisch) ABI-Gutachten vom 20. August 2018 stützte (VB 121.1). Darin wurden folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 121.1 S. 7):