Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1963 geborene, zuletzt als Marketingmanager tätige Beschwerdeführer meldete sich am 20. Oktober 2016 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess den Beschwerdeführer insbesondere polydisziplinär begutachten (Gutachten der Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 20. August 2018). Mit Verfügung vom 31. Oktober 2018 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers ab.