Die Abklärung erfolgte in Anwesenheit sowie unter Berücksichtigung der Angaben der Beschwerdeführerin und deren Mutter sowie in Kenntnis und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation der Beschwerdeführerin und der Angaben der Leiterin des pädaudiologischen Dienstes des "E._____", in dem die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Hörbeeinträchtigung seit August 2016 die Primarschule und den Tageshort besucht (vgl. Bericht vom 29. August 2022 [VB 220]). Die Angaben im Bericht sowie in der Stellungnahme vom 1. Mai 2023 erscheinen hinreichend detailliert und sind nachvollziehbar.