5. 5.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Auskunft ihrer Mutter während der Abklärung vor Ort am 4. April 2023 sei missverstanden worden; tatsächlich müsse diese ihr weiterhin jeden Tag die Kleider bereitlegen und kontrollieren, ob sie korrekt angezogen sei. Zudem sei der tägliche Wechsel der Unterwäsche aufgrund der gesundheitlichen Problematik zwingend notwendig und werde von ihr nicht selbstständig vorgenommen (Beschwerde S. 4). Aufgrund dessen sei sie auch im Bereich "An-/Auskleiden" auf regelmässige nicht altersgemässe (indirekte) Dritthilfe angewiesen (Beschwerde S. 5).