Mit Vorbescheid vom 9. März 2023 stellte sie der Beschwerdeführerin in der Folge die Reduktion der Hilflosenentschädigung auf eine solche wegen leichter Hilflosigkeit in Aussicht. Nach erfolgtem Einwand holte die Beschwerdegegnerin eine ergänzende Stellungnahme der zuständigen Abklärungsperson ein und setzte die Hilflosenentschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades daraufhin mit Verfügung vom 11. Juli 2023 auf Ende August 2023 auf eine solche für eine Hilflosigkeit leichten Grades herab. -3- 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: