Im Rahmen des im Juli 2022 von Amtes wegen eingeleiteten Revisionsverfahrens bezüglich der Hilflosenentschädigung führte die Beschwerdegegnerin erneut medizinische Abklärungen durch, holte einen Schulbericht ein und führte am 4. Januar 2023 wiederum eine entsprechende Abklärung vor Ort durch. Mit Vorbescheid vom 9. März 2023 stellte sie der Beschwerdeführerin in der Folge die Reduktion der Hilflosenentschädigung auf eine solche wegen leichter Hilflosigkeit in Aussicht.