AHVG nicht in Frage, was bedeute, dass kinderlosen Witwern auf der Grundlage dieses Urteils auch weiterhin kein Anspruch auf eine Witwerrente erwachse und bei geschiedenen Männern der Anspruch auf die Witwerrente in jedem Fall mit der Vollendung des 18. Altersjahres des jüngsten Kindes ende. Die Übergangsregelung gelte ab dem 11. Oktober 2022 und dauere bis zum Inkrafttreten einer nächsten Revision des AHVG betreffend Hinterlassenenrenten (vgl. Mitteilung Nr. 460 S. 1).