2.1.2. Das BSV hielt in seiner Mitteilung Nr. 460 daraufhin fest, die Schweiz müsse dem Urteil des EGMR Folge leisten und die festgestellte Rechtsverletzung mit Rechtskraft des Urteils am 11. Oktober 2022 beenden. Bis zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen gelte eine Übergangsregelung zur Aufhebung der Rechtsverletzung. Da sich das Urteil der Grossen Kammer auf einen Einzelfall beziehe, komme dies nur in Situationen zum Tragen, die mit der beurteilten Situation identisch seien, weshalb lediglich Witwer mit Kindern die Witwerrente zu denselben Bedingungen erhielten wie Witwen in einer vergleichbaren Situation. So ende die auf der Grundlage von Art.