vor, dass der Anspruch auf die Witwerrente erlischt, wenn das letzte Kind des Witwers das 18. Altersjahr vollendet hat. Mit Urteil 78630/12 Beeler gegen die Schweiz vom 11. Oktober 2022 (Urteil Beeler) entschied die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass durch diese Bestimmung Witwer diskriminiert werden, wenn ihre Hinterlassenenrente, anders als jene von Witwen, mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes erlischt. Sie stellte in diesem Zusammenhang eine Verletzung von Art. 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fest.