Obwohl nun Ängste und eine depressive Stimmungslage beschrieben würden (was auch bei Schizophrenie auftrete) bestehe keine Psychopharmakotherapie. Die Funktionseinschränkungen seien im Gutachten vom 4. Januar 2022 sehr differenziert ausgeführt worden und würden die Teilarbeitsfähigkeit plausibel begründen. Die sehr kurz aufgelisteten Funktionseinschränkungen im aktuellen Bericht würden keine deutliche Verschlechterung ausweisen. Es sei zudem häufig, dass sich die versicherungsmedizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von der des behandelnden Arztes unterscheide.