mittelschwere ADHS-Erkrankung ergeben habe. Diese würde die Funktionsfähigkeit der Beschwerdeführerin in verschiedenen Lebensbereichen deutlich einschränken. Die von ihr wiederholt erwähnten Depressionen und Ängste hätten durch entsprechende testpsychologische Diagnostik objektiviert werden können: Es habe sich eine schwere depressive Episode und bedeutsame Angst gezeigt. Zudem sei ein sozialer Rückzug festgestellt worden. Auch die emotional-instabile Persönlichkeitsstörung habe sich bestätigt. Dabei diene der Substanzkonsum als dysfunktionale Copingstrategie (VB 236 S. 4).