Diese würde sich bei der Beschwerdeführerin vor allem durch ängstlichparanoide Wahnvorstellungen und fluktuierende Störungen der Stimmung und des Antriebs zeigen und durch den passageren Missbrauch psychotroper Substanzen verschlimmert (VB 196 S. 12 f.). Aus der funktionellen Leistungsprüfung im Mini-ICF-APP hätten sich bei der Beschwerdeführerin in Bezug auf einen störungsadaptierten Arbeitsplatz mittelgradige Einschränkungen in für die berufliche Leistungsfähigkeit besonders relevanten Funktionen – Anpassung an Regeln und Routinen, Flexibilität und Umstellfähigkeit, Kompetenz und Wissensanwendung, Widerstand und Durchhal-