Er hielt dabei insbesondere fest, dass sowohl gemäss dokumentierter Aktenlage als auch den Angaben der Beschwerdeführerin anlässlich der Untersuchung in der jahrelangen Katamnese Beeinträchtigungswahn (u.a. sich von Menschen beobachtet und verfolgt fühlen), Wahnwahrnehmungen (Ich-Bezug von Gesprächen anderer Personen auf sich selbst: Leute reden über sie) und katatone Krankheitszeichen (Schlafparalyse) im Vordergrund -9-