Zusammengefasst hat die Beschwerdegegnerin mit Mitteilung vom 13. Juni 2018 nicht nur die beruflichen Massnahmen abgeschlossen, sondern gleichzeitig (zumindest implizit) einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin rechtswirksam verneint. Das Verfahren wurde damit entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin rechtskräftig abgeschlossen.