4. 4.1. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Beschwerdegegnerin sich von ihrer Anmeldung vom 15. November 2012 in erster Linie eine von der IV-Stelle unterstützte Ausbildung im KV-Bereich erhoffte (VB 17 S. 2; 19 S. 4). Nach ersten Abklärungen plante die Beschwerdegegnerin denn auch, die Beschwerdeführerin bei einer Ausbildung zur Kauffrau EFZ Profil-B zu unterstützen (VB 83; 89). Auf dem Weg zum Erhalt des entsprechenden Fähigkeitszeugnisses erlangte die Beschwerdeführerin das Bürofachdiplom VSH (VB 105 S. 4 f.) sowie das Handelsdiplom VSH (VB 138). Das vierte und -5-