"1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 24. Juli 2023 aufzuheben und der Beschwerdeführerin ab 1. Mai 2013 eine halbe IV- Rente zuzusprechen, inklusive Verzugszinsen von 5% seit 1. Mai 2015, unter Verrechnung mit im gleichen Zeitraum erbrachten Taggeldleistungen. -3- 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 24. Juli 2023 aufzuheben und die IV-Stelle anzuweisen, den medizinischen Sachverhalt ab Gutachten vom 4. Januar 2022 mittels Verlaufsgutachtens abzuklären.