Aus Sicht des Eingliederungsbetriebs, wie auch der Beschwerdeführerin selbst, war diese jedoch zu instabil für ein entsprechendes Training, weshalb die Beschwerdegegnerin den Eingliederungsprozess am 12. Oktober 2022 abschloss. In der Folge sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem RAD mit Verfügung vom 24. Juli 2023 ab dem 1. August 2021 gestützt auf einen IV-Grad von 55 % eine halbe Rente zu. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 13. September 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: